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Anwaltskanzlei Michael Bauer, Ihre Kanzlei für Strafrecht, Verkehrsrecht, Personenbeförderungsrecht und Verkehrsstrafrecht in München

RA Michael Bauer

1956 in der Nähe von München geboren. Kindheit und Schulzeit im Hopfenanbaugebiet Hallertau. Nach Dorfschule, Gymnasium, Fachoberschule und Arbeit im Jahr 1977 nach München umgezogen. Dort ab 1977 Tätigkeit als Taxifahrer (aktiv bis 1996) und seit 1978 – bis 2006 – als Taxiunternehmer.

Familiengründung mit der Geburt einer Tochter (1980) und eines Sohnes (1982). Daneben gemeinsame Erwerbsarbeit im Taxi und Studium beider Ehepartner. Ab 1979 Studium der politischen Wissenschaften an der Hochschule für Politik in München. 1985 erfolgreiche Prüfung zur Zulassung zum Hochschulstudium als Externer an der Universität Bonn. Später juristisches Studium mit erstem Staatsexamen an der Ludwig-Maximilians-Universität München, dann Referendariat mit Abschluss durch zweites Staatsexamen in München.

Seit 1996 ist Rechtsanwalt Michael Bauer zugelassen als Rechtsanwalt in München. Nach der langjährigen Tätigkeit als ‚selbstfahrender‘ Taxiunternehmer in München entwickelte sich in der Kanzleitätigkeit für Rechtsanwalt Bauer rasch als Tätigkeitsschwerpunkt das Verkehrsrecht. Schwerpunkte sind hier vor allem die Unfallabwicklung, Bußgeldverfahren (Verkehrsordnungswidrigkeiten), das Verkehrsstrafrecht und das Führerscheinrecht. Durch die enge Verbindung zum Taxigewerbe – u.a. auch durch zeitweilige gewerbepolitische Verbandstätigkeit – erstreckt sich die anwaltliche Tätigkeit auch auf das Gebiet des Personenbeförderungsrechtes. Im Heymanns Verlag (WoltersKluwer) Köln ist ein Kommentar zum Personenbeförderungsrecht von RA Michael Bauer erschienen.

Veröffentlichungen

Informationen zu Veröffentlichungen von RA Michael Bauer finden sie hier

  1. Kommentar zum PBefG
  2. Schriftenreihe recht + Verkehr
  3. div. Aufsätze

Vor dem Hintergrund dieser gewerbepolitischen Verbandstätigkeit ist die Kanzlei dazu mit vereins- und verbandsrechtlichen Aufgaben vertraut. Rechtsanwalt Bauer veröffentlichte regelmäßig Beiträge zum Verkehrsrecht in der Fachzeitschrift für das Taxigewerbe 'VENTIL - Das Taximagazin aus München‘ (bis 2005). Im Fachverlag VENTIL-MEDIA wurde 2002 eine von RA Bauer neukonzipierte Schriftenreihe Recht+Verkehr publiziert, die in verständlicher Form und im Taschenformat Informationen zum Verkehrsrecht und zum Taxigewerbe aufbereitet.

Im Frühjahr 2005 wurde, nach mehrjährigem Engagement insbesondere der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer die Einführung auch der Fachanwaltschaft Verkehrsrecht beschlossen und diese Fachanwaltschaft zugelassen. Rechtsanwalt Bauer hatte bereits im Jahr 2002 an einem „Spezialisierungslehrgang für Verkehrsrecht“ der Deutschen Anwaltakademie erfolgreich teilgenommen. Mit dieser Zertifizierung und nach regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wurde Rechtsanwalt Bauer, der längst auch die erforderlichen „Fallzahlen“ auf dem Spezialgebiet Verkehrsrecht nachweisen konnte, bereits im August 2005 von der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zuerkannt. Den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht führte RA Bauer von 2005 bis 2022 – Spezialist für Verkehrsrecht und Personenbeförderungsrecht bleibt er weiterhin.

Rechtsanwalt Michael Bauer wurde vom Nachrichtenmagazin Focus in den Jahren 2015 bis 2022 ausgezeichnet als einer von "Deutschlands Top-Anwälten" im Fachbereich Verkehrsrecht.