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Anwaltskanzlei Michael Bauer, Ihre Kanzlei für Strafrecht, Verkehrsrecht, Personenbeförderungsrecht und Verkehrsstrafrecht in München

Unfallabwicklung

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Regulierung von Unfallschäden.
Wir helfen Ihnen dabei, wir regeln das für Sie.

Die Fragen nach einem Verkehrsunfall:

  1. Wie wird die Haftung beurteilt ?
  2. Wer kommt für welche Schäden auf ?
  3. Welche Ansprüche stehen den Geschädigten wann und in welcher Höhe zu (und welche nicht)
  4. Wie sind diese Ansprüche darzustellen und wie durchzusetzen?

Vorsicht vor ungefragten „Helfern“. Ein Unfallopfer sollte, um Nachteile für sich zu vermeiden, keinesfalls noch am Unfallort von Abschleppdiensten, „Unfallhelfern“ o.ä. zu Vereinbarungen über die Unfallregulierung überreden lassen!

Auch danach ist Vorsicht geboten. Bei einem freundlichen Anruf von der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung zur Übernahme der Unfallschadensregulierung und zur Inanspruchnahme von vertraglich an diese Versicherungen gebundenen Werkstätten oder von diesen benannten Sachverständigen sollte man vorsichtig sein. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie auf solche und andere „Angebote“ des Unfallgegners oder seiner Versicherung eingehen.

Unabhängige Schadensregulierung ist regelmäßig die bessere Alternative. Rechtsanwalt und unabhängigen Sachverständigen sollten Sie so schnell wie möglich beauftragen. Niemand muss nach den Vorstellungen der unfallgegnerischen Versicherung den Unfallschaden ohne Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen und Anwaltes regulieren! Die Unabhängigkeit des Anwalts ist Ihr Vorteil. Als verkehrsrechtlich spezialisierte Anwaltskanzlei können wir auch Kontakt zu unabhängigen Sachverständigen herstellen.

Personenbeförderungsrecht Anwaltskanzlei Michael Bauer

Wollen Sie in einer Unfallsache durch uns vertreten werden?:

Dann füllen Sie doch gleich unser Unfall Datenblatt aus, damit wir schneller zusammenarbeiten können.

Wir beraten Sie zu den Folgen eines Verkehrsunfalls. Wir besprechen mit Ihnen Fragen zur Haftung an diesem Unfall, ggf. auch zu weiteren bußgeld- oder strafrechtlichen und auch versicherungsrechtlichen Folgen. Wir klären Sie auf über die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche. Wir wickeln den Schaden für Sie ab. Wir stellen für Sie die Schadensersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Wir setzen Ihre Ansprüche für Sie auch gerichtlich durch (gut wenn Ihnen dazu eine Rechtschutzversicherung zur Seite steht). Wir rechnen Gelder der Versicherung mit Ihnen, falls gewünscht auch mit dem von Ihnen beauftragten Sachverständigen oder der Reparaturwerkstatt ab. Wir entlasten Sie. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Übrigens: die anfallenden anwaltlichen Gebühren unserer Beauftragung durch Sie trägt die Haftpflichtversicherung des (haftenden) Unfallgegners im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung (soweit und in der Höhe in der diese erfolgt).