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15.12.2000 Zusicherung bei privatem KFZ-Kaufvertrag

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Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG Bamberg: 6 U 22/00 - Urteil vom 15.12.2000) hatte über die Zusicherungseinschränkung durch den Vorbehalt „soweit bekannt“ bei einem Fahrzeugverkauf von privat zu entscheiden.

Urteil

Der Käufer eines Fahrzeugs, das er von einer Privatperson erworben hatte, begehrte Rückgängigmachung des Kaufes, da der Verkäufer falsche Angaben zur Laufleistung des Fahrzeugs und zu einem Vorschaden gemacht haben soll. In dem Kaufvertragsexemplar, das der Käufer erhalten hatte, befanden sich hierzu Angaben u.a. zur Laufleistung des Fahrzeugs, die der Verkäufer als Zusicherung bezeichnete, dies allerdings unter dem Zusatz „soweit bekannt“. Diese Einschränkung ist nach Ansicht des OLG Bamberg wirksam. Dies deshalb, da ein Käufer wohl beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs bei einem gewerblichen Händler erwarten kann, dass dieser die Laufleistung überprüfen könne, nicht aber bei einem Privatverkäufer. Der Verkäufer musste das Fahrzeug nicht zurücknehmen.

Anmerkungen der Anwaltskanzlei Bauer:

Immer wieder entzündet sich nach dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs der Streit um die Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung) oder eine Minderung des Kaufpreises daran, ob der Verkäufer eine wesentliche Eigenschaft des Fahrzeugs zugesichert hat oder etwa eine negative Eigenschaft arglistig verschwiegen hat. Die Rechtsprechung stellt hier sehr hohe Anforderungen und unterscheidet zudem zwischen dem Kauf von einer Privatperson und dem Kauf von einem Händler. Käufern von Gebrauchtfahrzeugen kann hier nur geraten werden, nicht unüberlegt ein Kaufvertragsformular zu unterschreiben (weil dies etwa vorgedruckt so seriös ausschaut), sondern darauf zu bestehen, dass der Verkäufer kaufentscheidende Eigenschaften des Fahrzeugs ausdrücklich und (hand-)schriftlich zusichert. Dem Verkäufer ist zu raten, derartige Zusicherungen nur dann abzugeben, wenn diese auch den Tatsachen entsprechen und er dafür einstehen kann. Oft wird es auch sinnvoll sein, das zu erwerbende Fahrzeug vor dem Kauf bei einer Werkstatt oder bei Servicestellen von Automobilclubs untersuchen zu lassen, bevor viel Geld für wenig Gegenwert ausgegeben wird und ein Streit danach wenig Aussicht auf Erfolg hat.

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