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Anwaltskanzlei Michael Bauer, Ihre Kanzlei für Strafrecht, Verkehrsrecht, Personenbeförderungsrecht und Verkehrsstrafrecht in München

Der Verkehrsunfall

Jeder Verkehrsteilnehmer kann, ob verschuldet oder unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt werden und dadurch Schaden erleiden.
Wenn Sie wissen, wie Sie sich bei einem Unfall verhalten können, was Sie tun können, dann sichern Sie damit bereits frühzeitig Ihre Ansprüche und erleichtern sich (und Ihrem Anwalt) die Schadensregulierung.

Verhalten am Unfallort

Das Risiko in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, kann durch vorausschauende und den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen angepasste Fahrweise reduziert, jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die eigentlich selbstverständlichen Pflichten eines Unfallbeteiligten sind in § 34 StVO geregelt.

In Kurzform:

  1. anhalten
  2. Unfallstelle sichern
  3. helfen
  4. warten, bzw. Personalien austauschen
  5. aufräumen

Wenn es ‚gekracht‘ hat, gilt es zunächst Ruhe bewahren. Es ist die Unfallstelle zu sichern. Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck in angemessener Entfernung aufstellen, Autoinsassen an Gefahrstellen (Autobahn!) aussteigen und abseits der Unfallstelle (z.B. hinter der Leitplanke) warten lassen. Spuren, die zur Aufklärung des Unfalles beitragen können dürfen nicht beseitigt werden, solange diese nicht gesichert sind (z.B. Markierungen, Fotos). Es droht ansonsten ein Bußgeld.


Helfen

Soweit erforderlich sind Verletzte zu versorgen und Hilfsdienste oder die Polizei zu verständigen. Wer Verletzten nicht hilft, obwohl ihm dies möglich und zumutbar ist, riskiert Strafverfolgung und Verurteilung wegen „unterlassener Hilfeleistung“ (§ 323 c StGB).

Beweisen

Berechtigte Ansprüche sollen erfüllt werden, unaufgefordert geliefert wird dem Unfallopfer Schadensersatz jedoch nicht und auch die Beweislast zur Begründung der Ansprüche bleibt voll beim Anspruchsteller, d.h. dem Geschädigten. Er muss sich selbst darum kümmern, die erforderlichen Beweise und Nachweise zu sichern. Immer wieder werden, an sich berechtigte Ansprüche nicht erfüllt, weil die alleinige Haftung des Unfallgegners nicht bewiesen werden kann oder erforderliche Schadensnachweise nicht beigebracht werden können! Zeugen sollten angesprochen, deren Personalien notiert werden (notfalls Kennzeichen von Fahrzeugen, deren Insassen den Unfall beobachtet haben aufschreiben).

Fotos

Bevor die Fahrzeuge von der Unfallstelle entfernt werden, unbedingt fotografieren. Handyfotos sind besser als gar keine Fotos! Nicht nur den Schaden am eigenen Auto fotografieren, sondern auch andere beteiligte KFZ und der Unfallort insgesamt (mit Verkehrsschildern, etc.)! Bilder der Brems- oder Schleuderspuren (auch Spuren im Schnee oder auf nasser Straße), der Lage von Glassplittern und der Endstellung der Fahrzeuge können für eine spätere Unfallrekonstruktion (und Haftungsbeurteilung) ebenso entscheidend sein, wie Fotos der Fahrzeugschäden. Eine kleine Kamera hat in jedem Handschuhfach Platz! Fotografieren Sie selbst, der Unfallgegner muss Ihnen seine Fotos nicht zur Verfügung stellen!

Polizei

Die Polizei nimmt Unfälle meist nur auf, wenn Verletzte oder sehr hohe Schäden zu beklagen sind oder der Verkehr durch den Unfall erheblich behindert wird. Bei Leihfahrzeugen wird vom Autovermieter meist die Hinzuziehung der Polizei verlangt. Auch bei polizeilicher Unfallaufnahme sollten die Beteiligten die erforderlichen Daten selbst notieren. Es kann einige Zeit dauern, bis ansonsten der beauftragte Anwalt die Daten von der Polizei (oder der Staatsanwaltschaft) erhält. Vorsicht bei eigenen Aussagen vor der Polizei! Sind Sie unsicher, so ist es meist besser keine Angaben zu machen (auch um nicht plötzlich als „Beschuldigter“ vernommen zu werden) und auf Ihren Verkehrsanwalt zu verweisen. Ein Hinweis dazu noch: die Polizei hat öffentlich-rechtliche Aufgaben, ist Sicherheitsbehörde, nicht Erfüllungsgehilfe von Unfallbeteiligten zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Jeder Unfallbeteiligte ist für sich selbst verantwortlich und kann nicht auf – kostenlose – Zuarbeit der Polizei bauen.

Personalienaustausch

Fahrer- und Halterdaten (KFZ-Schein zeigen lassen!) austauschen. Die Kennzeichen (und Fahrzeugtypen) der beteiligten Fahrzeuge sind zu notieren, die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist von diesem zu erfragen. Falls diese unbekannt ist, kann mit Angabe von Kennzeichen und Halterdaten die Haftpflichtversicherung vom Anwalt beim Zentralruf der Versicherer erfragt werden. Auch als „Unfallopfer“ sind Sie verpflichtet, dem Unfallgegner Ihre Personalien anzugeben. Wer die Unfallstelle verlässt, seine Personalien nicht (oder falsch) angibt riskiert Strafverfolgung wegen „Unfallflucht“ (§ 142 StGB – eine Bestimmung, die jeder Verkehrsteilnehmer gelesen haben sollte!). Bei Verurteilung wegen „Unfallflucht“ droht der Verlust des Kaskoschutzes und Regress der Haftpflichtversicherung! Bei ausländischen Fahrzeugen sollte eine Abschrift des Versicherungsnachweises (Grüne Karte) verlangt werden.

Unfallstelle räumen

Bei Bagatellschäden sollte, nachdem der Unfallort fotografiert ist und Zeugen erfasst sind, die Unfallstelle geräumt werden. Dies vor allem, wenn ansonsten der Verkehr behindert wird. Wer unnötig lange den Verkehr blockiert, riskiert ein Bußgeld. Sind hohe Sachschäden oder Verletzte zu beklagen und besteht dazu noch Streit über die Haftung mit dem Unfallgegner, ist es allerdings meist geboten, die Unfallstelle nicht zu verändern und die Polizei zu rufen.

Unfallbericht

Eine Unfallschilderung sollte gleich geschrieben, ein Schuldanerkenntnis allerdings sollte nicht abgegeben werden. Dies kann zu negativen Folgen bei der Schadensabwicklung durch die eigene Haftpflichtversicherung führen. Manchmal stellt sich eine andere Haftungsbeurteilung heraus, als zunächst von den Beteiligten vermutet oder von einem „schlauen“ Fahrer dem anderen unterstellt und von diesem am Unfallort noch akzeptiert. Haftungsfragen sind von der Versicherung, bzw. Anwälten und Gerichten zu beurteilen aufgrund des tatsächlichen Unfallablaufes, soweit dieser nachvollzogen werden kann. Unfallformulare, wie der „Internationale Unfallbericht“ sollten in keinem Handschuhfach fehlen. Wer ein solches Formular im Auto hat und im Falle eines Unfalls nutzt, hat schon die wichtigsten Informationen parat. Möglichst bald nach dem Unfall sollte eine (detaillierte) Skizze zum Unfallgeschehen gezeichnet werden. Sie können zur Aufnahme der wichtigsten Daten unser Unfallformular (im Downloadbereich) nutzen. Dazu gibt es ein hilfreiches Programm unter www.unfallskizze.de.

Nach dem Unfall

Gleich zum Anwalt und zum Sachverständigen Kontakt aufnehmen!